Absender:
 
An das Ordnungsamt der Stadt / Gemeinde
 


Antrag auf Genehmigung eines Klasse II Feuerwerkes außerhalb der Zeit von Silvester.

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
hiermit wird die Freistellung vom Verwendungsverbot des § 24 (1) der 1. SprengV (Bekanntmachung 31.01.91, BGB. 1,S.169) beantragt. Die Klassen III und IV sollen nicht abgebrannt werden, daher ist auch kein Pyrotechniker mit Erlaubnis gemäß § 27 oder Befähigungsschein nach § 20 SprengG erforderlich.
Ferner wird zur Beschaffung des vorgesehenen Kleinfeuerwerks (Sonnen, Fontänen, Raketen, Batterien etc.) notwendige Ausnahmegenehmigung gemäß § 24 (1) der 1.SprengV [siehe hierzu § 21 (1)] beantragt.
Es wird versichert, dass das Abbrennen des Kleinfeuerwerks nicht in der Nähe von Anlagen und Gebäuden stattfindet, die in § 24 (1) der 1. SprengV als besonders schützenswert genannt sind.

Ort und Anlass der Veranstaltung
 
Datum, Uhrzeit und Dauer des beabsichtigten Feuerwerkes
 
Ort, Datum                     Unterschrift des Antragstellers
 
 
Ihrem o.a. Antrag entsprechen wir und genehmigen Ihnen das Feuerwerk zum angezeigten Termin.

 
   Eventuelle Auflagen entnehmen Sie dem beiliegenden Bescheid.
 
   Die Genehmigung wird ohne besondere Auflagen erteilt, die Gebrauchsanweisungen der pyrotechnischen Gegenstände sind jedoch unbedingt zu beachten. Bei lang anhaltender Trockenheit ist das Abbrennen jedoch untersagt.
       




Ort, DatumStempel und Unterschrift der Behörde
 

Antrag Genehmigung Feuerwerk Klasse II   www.SchaperFeuerwerk.de